sind bzw. waren die Kandidatinnen und Kandidaten, die bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 in der Stadt
Norden für den Kreistag des Landkreises Aurich kandidiert haben. Jedenfalls wenn es nach dem
Willen der dortigen SPD gegangen wäre.
Zum Hintergrund: Ein kommunalpolitisches Thema im und in
Norden ist der Bau eines neuen Zentralklinikums auf der grünen Wiese im
Landkreis Aurich bei gleichzeitiger Schließung von drei dezentralen
Krankenhäusern. Dagegen wendet sich eine Bürgerinitiative, die vor den Kommunalwahlen bei den Kandidatinnen
und Kandidaten der Parteien deren Position („Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“)
erfragen und publizieren wollte. Die SPD verweigerte indes ihre Mitwirkung an
der Umfrage, weil man weder den genauen Text der geplanten Publikation noch das
Datum der beabsichtigten Veröffentlichung gekannt habe. Dagegen ist nichts zu
erinnern, denn niemand ist gezwungen, sich an derartigen Befragungen zu
beteiligen.
Bei der SPD ging man indes einen Schritt weiter: Wie jetzt bekannt wurde, ließ die SPD Norden durch ihren Vorsitzenden, den
vormaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans Forster, der Bürgerinitiative per Einschreiben mitteilen, man erwarte, auch Gelegenheit zu Erläuterungen zu erhalten. Für den
Fall, dass man diese Möglichkeit nicht erhalte, werde untersagt, die Namen
von Kandidatinnen und Kandidaten der SPD in einer Publikation der Initiative zu nennen.
Auch wolle man mit Blick auf beabsichtigte Zeitungsanzeigen der
Bürgerinitiative die ostfriesischen Zeitungen von dieser Entscheidung
unterrichten.
Das allerdings ist rechtlich verfehlt: Da
ein neues Krankenhaus entweder gebaut oder nicht gebaut wird, ist die Frage, ob
man diesen Bau befürworte, einer klaren Antwort zugänglich. Diese Antwort muss
man natürlich nicht geben. Einen Anspruch auf Raum für
„Erläuterungen“ gibt es indes ebenso wenig wie die Möglichkeit, die Nennung von
Namen von Kandidatinnen und Kandidaten zu untersagen. Diese Personen bewerben
sich um ein öffentliches Amt. Ihre Positionierung oder auch unterbliebene
Positionierung zu einer kommunalpolitisch umstrittenen Frage ist deshalb für
die Wahlentscheidung der Bürger relevant, so dass es jedermann freisteht, das
Verhalten der Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei zu schildern und zu
bewerten; auch unter Nennung der Namen von Bewerberinnen und Bewerbern. Wer für ein öffentliches Amt kandidiert,
muss damit rechnen, dass über seine Positionen diskutiert und in diesem
Zusammenhang auch der Name genannt wird, da nur auf dieser Grundlage eine
Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten möglich ist. Ohnehin hat
niemand einen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nur so wahrgenommen zu
werden, wie der/die Betroffene es möchte (vgl. BVerfG v. 25.01.2012 – 1 BvR
2499/09, Rn. 37; s. ferner Beschl. v. 10.07.2002- 1 BvR 354/98, Rn. 20).
Besonderes Augenmerk verdient zudem das weitere
Bestreben der SPD, durch eine Intervention bei der Ortspresse die Benennung der
Namen ihrer Kandidatinnen und Kandidaten zu verhindern. Nicht das es noch
soweit kommt, dass Zeitungen auch Artikel veröffentlichen, die nicht mit dem
zuständigen Ortsverein abgestimmt sind. Da bleibt nur eine Frage: Wie konnte es
jemand mit dem Demokratie- und Rechtsverständnis des Herrn Forster jemals in
den Bundestag schaffen?