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Freitag, 20. Februar 2015

Karneval muss nicht lustig sein



Am Faschingsdienstag veranstaltete ein Mainzer Karnevalsverein eine der berüchtigten „Sitzungen“; die schon im Titel gruselige Veranstaltung („Mumbach, Mumbach Täterä“) wurde mit einer Gesamtlänge von insgesamt vier Stunden ausführlich und in jedem Detail im beitragsfinanzierten Fernsehen des SWR übertragen. Allerdings dürfte die Sendung an den meisten Menschen spurlos vorübergegangen sein, denn schon der Blick auf einige wenige Ausschnitte zeigt, dass es – von zeitlichen Gründen einmal abgesehen – allenfalls den (abge-) härte(t)sten Fans möglich ist, die gezeigte Abfolge von abgeschmackten Witzchen zu ertragen, mit denen sich Menschen dafür feiern, dass der gesellschaftliche Wandel der letzten 50 Jahre spurlos an ihnen vorübergegangen ist.

Auch in diesem Umfeld heraus sticht jedoch ein bislang überregional zu Recht weithin unbekannter Festredner namens Radelli, den der Entertainer Stefan Raab anschließend in seiner Sendung (ab Min. 18:50) mit der Bemerkung präsentierte, hier feiere einer den Karneval nach dem Motto „Ich lass‘ mir den Rassismus nicht verbieten“: Unter dem Johlen des Publikums präsentierte der Redner rassistische Sprüche, bei denen selbst AfD- und Pegida-Anhängern schwindelig werden dürfte: „Wir pflegen in Deutschland den Liberalismus“ (was dem Redner erkennbar nicht gefällt), „doch sagt man wir hegen auch den Rassismus“ (nach Ansicht des Redner natürlich ein völlig unberechtigter Vorwurf)“, weshalb die Worte „Mohrenkopf“ und „Negerkuss“ beim „Bäcker gestrichen“ und die „10 kleinen Negerlein“ ebenfalls in Fortfall geraten seien. Alsdann wird „Sprachschatzasketen“ (in allerdings teilweise unverständlichen Worten) erklärt, der Redner werde weiterhin seinen „Mohrenkopf“ essen, solange er damit rechnen müsse, dass das „Ausland“ ihn mit Hitler vergleiche (ungefähr sinngemäße Wiedergabe schwer verständlichen Gezeters); außerdem sei der „Präsident von Amerika“ (sc. offenbar die USA) auch ein „Mohrenkopf“. Anschließend finden sich weitere Bemerkungen, die damit spielen, dass in Mainz ein Dachdeckerbetrieb mit dem Namen „Neger“ (und einem mehr als nur grenzwertigen Firmensymbol) existiert: Der Protagonist ließe sich auch von einem „Neger“ das Dach decken, und wenn das dann nicht dicht sei, so der Redner, „bekommt der Neger meinen Rassismus zu spüren“ (Redner wedelt mit einer Dachlatte).

Und genau an diesem Punkt bekommt die unangenehme Tirade eine rechtliche Dimension. Denn das angedrohte (Ver-) Prügeln einer als „Neger“ apostrophierten Person mit einer Dachlatte aufgrund eines, wie der Redner ausdrücklich einräumt, rassistischen Motivs („… bekommt der Neger meinen Rassismus zu spüren“), könnte auch strafrechtlich relevant sein. Zwar sind Menschen einer bestimmten Hautfarbe für sich genommen keine beleidigungsfähige Gruppe, überschritten sein könnte aber die Grenze zur Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 StGB; nicht ausgeschlossen ist daher auch eine Verwirklichung des Tatbestandes von § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB durch Verantwortliche des SWR. Dagegen wird sich nicht einwenden lassen, dass der Redner hier (vordergründig) von einem Dachdeckerbetrieb gesprochen hat, denn die Existenz eines Betriebs, der aufgrund des Familiennamens des Inhabers „Neger“ heißt, ändert nichts daran, dass hier in der Sache nicht über ein Unternehmen, sondern über einen Personenkreis gesprochen wird. Anders ist die ausdrückliche Bezugnahme auf rassistisch motivierte Prügel nicht zu deuten, denn Rassismus gegenüber einem Dachdeckereibetrieb ist schon denklogisch ausgeschlossen. Ersichtlich dient das Spiel mit dem Namen des in Mainz bekannten Familienbetriebs nur dem Zweck, den rassistischen Ausfall zu camouflieren.

Davon unabhängig ist es im Grunde nicht angängig, dass das (beitragsfinanzierte) Fernsehen, das die Würde des Menschen zu schützen und die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit sowie vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken hat (§ 3 RStV), derartige Sendungen ausstrahlt und anschließend auch noch in seiner Mediathek für einige Zeit vorhält. Für die Zukunft wäre hier mehr Sensibilität und notfalls eine zeitversetzte Ausstrahlung zu wünschen.

Montag, 19. Januar 2015

Die sächsische Landeszentrale für Pegida-Bildung



Die sächsische Landeszentrale für Politische Bildung ist nach § 1 Abs. 2 des (aufgehobenen) Verwaltungsaufbauergänzungsgesetzes eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus, der die Förderung der politischen Bildung obliegt. Dem kommt die Landeszentrale für politische Bildung auch nach. Indem sie zum Beispiel den Pegida-Organisatoren ihre Räumlichkeiten für Pressekonferenzen zur Verfügung stellt.

Aus sächsischer Sicht ist das offenbar kein Problem: Die überparteiliche politische Bildungsarbeit wird nicht tangiert, denn „Pegida“ ist ja keine Partei. Und irgendwelche Voten von Bundeskanzlern, -präsidenten oder ‑justizministern über „Pegida“ müssen in Sachsen auch nicht interessieren. Auch wurde bereits deutlich gemacht, das man selbstverständlich Räumlichkeiten nur „Pegida“ kostenlos zur Verfügung stellt, nicht aber irgendwelchen anderen dahergelaufenen Organisationen oder gar politischen Parteien.

Gleichwohl ist dieses Vorgehen nicht angängig. „Pegida“ funktioniert im Grunde wie eine beliebige Verschwörungstheorie, wie sie in der „Bielefeld-Verschwörung“ auf die (satirische) Spitze getrieben wurde: Jeder, der der Verschwörungstheorie widerspricht, wird automatisch zum Teil der Verschwörung. Das lässt sich auch an vielen realen Verschwörungstheorien nachvollziehen, die sich gegen ein (wissenschaftliches oder sonstiges) Establishment wenden, dass „kritische“ Auffassungen – also irgendeinen Unfug – unterdrückt. Das reicht von Leugnern des Mittelalters über Impfgegner bis zu (anderen) Aluhütlern und „Reichsdeutschen“.

Und damit ist man wieder bei „Pegida“, denn auch diese Bewegung funktioniert nach diesem Prinzip: Wer die Bewegung kritisiert, gehört automatisch zu denen, die „das Volk“ nicht ernst nehmen. Die Süddeutsche Zeitung formuliert zu Recht: Die Gruppierung und ihre Unterstützer wollen keinen Dialog, sie wollen Recht bekommen. Alles andere ist für sie Diffamierung. Ein konstruktiver Dialog scheidet dann aber von vornherein aus.

Mit „Pegida“-Anhängern zu diskutieren, ist daher sinnlos. Es kann keinen Dialog mit Leuten geben, die “Lügenpresse” rufen und zugleich die angebliche Gefahr der „Islaminisierung“ ausgerechnet aus Artikeln der Bild-Zeitung herleiten; auch eine Meta-Diskussion, ob man mit „Pegida“-Demonstranten diskutieren soll, erübrigt sich daher. Erst recht ist es aber indiskutabel, dass staatliche Einrichtungen, deren Zweck die Aufklärung über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, ihre Räumlichkeiten den Pegida-Organisatoren für Pressekonferenzen überlassen; von der staatlichen Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf einmal abgesehen. Irgendein zwingender Grund, den „Pegida“-Veranstaltern die Räumlichkeiten der Landeszentrale für politische Bildung zur Verfügung zu stellen, ist nicht ersichtlich. Es bleibt nur der Schluss auf ein sehr merkwürdiges Selbstverständnis dieser Einrichtung, ihres Direktors und ihres Kuratoriumsvorsitzenden.

Sonntag, 11. Januar 2015

Das VG Düsseldorf: Hell erleuchtet oder unterbelichtet?



"Wir lassen uns durch Hass nicht spalten", hat die Dresdener Oberbürgermeisterin Orosz gestern auf einer von ihr mitgetragenen Kundgebung für „Weltoffenheit und Mitmenschlichkeit“ erklärt. Aber darf sie das überhaupt? Zweifeln könnte man daran, wenn es nach dem VG Düsseldorf geht. Das hat nämlich dem dortigen Oberbürgermeister Thomas Geisel verboten, zu Protesten und einer Gegendemonstration gegen eine Veranstaltung der dortigen Pegida-Bewegung („Dügida“) aufzurufen. Durch den Aufruf „Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz“ soll der Oberbürgermeister als Amtsträger seine Neutralitätspflicht verletzt haben.

Da die Entscheidung bislang nur aus der Presse bekannt ist, bereitet eine abschließende Bewertung derzeit Schwierigkeiten. Ein erster Zugriff legt indes nahe, dass es sich um groben Unfug handelt: Natürlich trifft Hauptverwaltungsbeamte eine Neutralitätspflicht, die sie hindert, sich bei Wahlen und Abstimmungen parteilich zu verhalten und als Amtsträger für eine Seite zu werben; das ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt. Darum geht es hier aber nicht: Der Oberbürgermeister ist zugleich repräsentatives Oberhaupt einer kommunalen Gebietskörperschaft und nimmt diese Funktion gerade auch in Reden und Stellungnahmen war. Es gibt aber keine Verpflichtung, sich in dieser Funktion auf wohlgesetzte Worte und nichtssagende Floskeln zu beschränken. Ein Oberbürgermeister ist vielmehr berechtigt, sich in Wahrnehmung der Funktion der repräsentativen Vertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft und damit in seiner Eigenschaft als oberster Repräsentant auch wertend mit aktuellen Ereignissen politischer, wirtschaftlicher, kultureller oder sonstiger Natur zu befassen; derartige Stellungnahmen sind (allein) ihm in seiner Eigenschaft als Organwalter, nicht aber der kommunalen Gebietskörperschaft als Ganzes zuzurechnen. So kann ein Bürgermeister etwa das Handeln von Unternehmen unter Aspekten des Verbraucher-, Umwelt oder Arbeitnehmerschutzes kritisieren oder zu politischen Statements im Rahmen kulturellen Schaffens (Kunstwerke, Theateraufführungen) kritisch Stellung nehmen. Ebenso wenig kann er dann aber gehindert sein, unerwünschte politische Entwicklungen zu bewerten.

In der Presse wird einer der Organisatoren der Gegenkundgebung angesichts der untersagten Abschaltung der Beleuchtung mit den Worten zitiert: „Ein bisschen Beleuchtung im Hirn würde manchen Menschen guttun.“ Das sind harte Worte. Die Entscheidung des VG Düsseldorf ist jedoch ein peinlicher Fehlgriff, der dringend korrigiert gehört, sollen Hauptverwaltungsbeamte nicht flächendeckend entmündigt werden.