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Freitag, 25. Januar 2013

Privatisierung der Wasserversorgung: Schreckgespenst oder Hirngespinst?



Nun wollen uns die EU-Bürokraten auch noch das Wasser vergällen indem sie es dem schrecklichen Dämon „Markt“ zum Fraß vorwerfen. Dieser Eindruck kann entstehen, wenn man die Berichterstattung verschiedener Medien zum Thema der Wasserversorgung in neuerer Zeit   verfolgt. So setzte etwa der SWR in einem Beitrag von Ende Januar eine beabsichtigte „Liberalisierung“ – welch garstig Wort – der Wasserversorgung als selbstverständlich voraus und befragte zum Thema „Privatisierung der Wasserversorgung“ einen Redaktionsexperten, der die einschlägigen Schreckensszenarien (keine Investition in die Leitungen, aber Erhöhung der Preise) an die Wand malte. Einen besonders alarmistischen Beitrag versendete das ARD-Magazin „Monitor“ schon im Dezember letzten Jahres. Geraunt wurde von einer „Geheimoperation“, mit der Wasser zur Handelsware gemacht werden solle. Eine geplante Privatisierung der Wasserversorgung sei von der EU in einer neuen Richtlinie „versteckt“ worden. Diesen Beitrag nahm der Bayerische Rundfunk offenbar zum Anlass, sich schnell noch hinter den bereits fahrenden Zug der Empörung zu werfen.

Versucht man herauszufinden, woraus sich die behauptete Verpflichtung zu Privatisierungen im Bereich der Wasserversorgung ergeben soll, so fällt der Blick auf eine angebliche Ausschreibungspflicht, die aus der geplanten Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union folge. Gegenstand dieser Richtlinie sind die sog. „Dienstleistungskonzessionen“, die bislang vom (Sekundär-) Vergaberecht nicht erfasst werden. Allerdings ist die behauptete Privatisierungspflicht in dieser Richtlinie offenbar sehr gut versteckt worden, denn sie ist bei  Lektüre der Richtlinie nicht aufzufinden. Die EU-Abgeordnete Rühle, die in dem demagogisch geschickt gestrickten „Monitor“-Beitrag als „Wasserexpertin der Europäischen Grünen“,  zur Sache vernommen wurde, behauptet daher auch nur die Möglichkeit einer „Wasserprivatisierung“ durch die „Hintertür“, weil die Richtlinie privaten Firmen den Markt öffne.

Diese fehlerhaften Thesen sind durch gebührenfinanzierte Ahnungslosigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein kaum noch zu erklären: Das bisherige Fehlen einer Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen bedeutet schon nicht, dass Europäisches Recht in diesem Bereich nicht gilt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind bei der Vergabe von sog. Dienstleistungskonzessionen jedenfalls Vorgaben des Primärrechts zu beachten, wozu die Gebote der Transparenz der Auftragsvergabe und das Diskriminierungsverbot zählen. Damit war schon bislang ein Rechtsrahmen vorhanden. Man kann daher zu Recht bezweifeln, ob es der Konzessionsrichtlinie wirklich bedarf. Auch handelt es sich bei der vorgeschlagenen Konzessionsrichtlinie um einen Fall hoffnungsloser Überregulierung. Nur: Grundlegend Neues ist mit der neuen Richtlinie nicht verbunden.
Die Konzessionsrichtlinie mag daher überflüssig sein, sie bewirkt aber keine Marktöffnung für „Konzerne“ im Bereich der Wasserversorgung: Unbeschadet der Zuordnung der öffentlichen Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge (§ 50 WHG) und einer Infrastrukturverantwortung von Staat und Kommunen ist nämlich die Einschaltung Privater in die öffentliche Wasserversorgung schon bislang nicht verboten. Eine solche Möglichkeit wird daher auch nicht durch die EU-Regelung eröffnet. Erst recht begründet die Richtlinie keine Privatisierungspflicht, da die „Konzessionierung“ kommunaler Wasserwerke von der Geltung der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen ist (Art. 11 des Richtlinienentwurfs). Die Richtlinie zielt allein darauf ab, ein faires und transparentes Verfahren zu gewährleisten wenn eine Betrauung privater Unternehmen mit der Wasserversorgung erfolgen soll. Dagegen ist aber grundsätzlich nichts zu erinnern, auch wenn die Frage berechtigt ist, ob man die Richtlinie hierfür wirklich braucht.

Ob eine Beteiligung privater Unternehmen an der Wasserversorgung politisch gewollt ist, können daher die dazu demokratisch legitimierten Stellen (primär) auf kommunaler Ebene weiterhin und wie bisher entscheiden. Der Protest gegen eine angebliche EU-Geheimoperation zur Überantwortung der Wasserversorgung an den "Markt" offenbart daher eher den Willen zur etatistischen Bevormundung der für die Entscheidung zuständigen Stellen. Und die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien entlarvt diese einmal mehr als überflüssige Krawallsender, die ihrem Auftrag zur sachlichen Information der Bevölkerung nicht nachkommen können oder wollen.