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Samstag, 28. Juli 2012

Das Wahlrecht und Schwarz-Gelb - eine unendliche Geschichte

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechts-"Reform", die von den Parteien der Regierungskoalition mit einiger Verspätung durch den Bundestag gedrückt worden war, erwartungsgemäß kassiert. Präsident Voßkuhle sprach davon, dass das Ergebnis trotz einer großzügig bemessenen Übergangsfrist "ernüchternd" gewesen sei - die Formulierung dürfte Ausdruck richterlicher Zurückhaltung sein.

Und wie reagiert die Koalition: In einer Stellungnahme freut sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Krings, dass das Bundesverfassungsgericht die ausgleichslosen Überhangmandate (immer noch) nicht endgültig verabschiedet hat: Gute und überzeugende Arbeit in den Wahlkreisen lohne sich auch weiterhin.

Wie weit muss man sich eigentlich vom geltenden Verfassungsrecht entfernen, um Überhangmandate als "Belohnung" für gute Wahlkreisarbeit anzusehen? Jedenfalls: Mit solchen Leuten wird ein verfassungsgemäßes 
 Wahlrecht nicht gelingen können!