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Samstag, 23. Juni 2012

Die "Bild" und der rote Umschlag


Heute hat die Axel Springer AG ein Exemplar der von ihr verlegten „Bild-Zeitung“ aus Anlass des 60. Jahrestages des erstmaligen Erscheinens dieser Publikation an alle Haushaltungen verteilen lassen. Ausgenommen war  nur, wer rechtzeitig flüchten konnte oder der Zustellung widersprochen hatte. Gleichwohl soll es in Einzelfällen vorgenommen sein, dass Personen mit dem Gratis-Exemplar beglückt wurden, die dem zuvor ausdrücklich widersprochen hatten; zum Teil kam das Blatt offenbar gleichzeitig mit einem großformatigen Schreiben in einem roten Umschlag, in dem mitgeteilt wurde, dass der Widerspruch selbstverständlich beachtet wwrde.

Schon machen sich  Anwälte anheischig, den Springer-Verlag wegen der Zustellung der „Bild“ trotz Widerspruchs abmahnen zu wollen. Das ist aber vielleicht keine so gute Idee: Zwar muss auch ein Verbot, konkret bezeichnete Publikationen zuzustellen, beachtet werden, wie das LG Lüneburg kürzlich zu Recht festgestellt hat. Ob die einmalige Zuwiderhandlung bereits einen Unterlassungsanspruch unter Rückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründet, erscheint aber als zweifelhaft. 

Demgegenüber begründet zwar unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten – deren Anwendbarkeit hier zudem zweifelhaft erscheint – schon ein einmaliger Rechtsverstoß eine widerlegliche Vermutung der Wiederholungsgefahr. Mit einer Wiederholung der Aktion in naher  Zukunft ist aber wohl nicht zu rechnen. Hinzu kommt: Die Zustellung der Zeitung trotz Widerspruchs basiert offenbar auf einem Versehen der Zusteller, wie der „rote Brief“ des Verlages zeigt. Es lässt sich daher nicht behaupten, dass der Verlag sich über den Willen des Widersprechenden bewusst hinweggesetzt hat. 

Die Durchsetzung von  Ansprüchen gegen den Verlag ist daher (jedenfalls) mit einem nicht unerheblichen Restrisiko – auch hinsichtlich der Kosten – verbunden. Und das alles wegen eine Werbesendung, die – wie viele andere – direkt dem Altpapier zugeführt werden kann (leider eignet sich Bild wegen der vielen Tinte nicht zur Aufbewahrung, um damit dann an kalten Tagen den Ofen anzuheizen). Da ist etwa „Einkauf aktuell“ viel ärgerlicher, weil das (Hochglanz-)  Papier in Folie eingeschweißt ist, so dass die Trennung von Papier und Folie nebst getrennter Entsorgung höheren Aufwand verursacht.