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Donnerstag, 6. April 2017

Die Justiz - im 21. Jahrhundert noch nicht so ganz angekommen

So ganz scheint die deutsche Justiz noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen zu sein. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten kommt man jedenfalls noch nicht überall klar. Zwei Beispiele:

Einem Landgericht wird per beA/EGVP ein Schriftsatz übermittelt. Dem Schriftsatz waren Anlagen in Form von pdf-Dateien beigefügt, deren Dateinamen der Anlagennummerierung entsprachen. Gleichwohl hat das Gericht nur den Schriftsatz, nicht auch die Anlagen an den Prozessbevollmächtigten der Beklagten weitergeleitet. Dieser rügt zu Recht das Fehlen der Anlagen. Daraufhin ergeht eine Aufforderung des Gerichts, ein Schriftsatzdoppel für den Gegner einzureichen. Da darf man sich nicht lange bitten lassen: Um die Sache zu beschleunigen, wurden die pdf-Dateien ein zweites Mal übermittelt. Vielleicht sollte man die pdf-Dateien das nächste Mal gleich doppelt anhängen?

Ein  Verwaltungsgericht übersendet per beA/EGVP die falsche Fassung eines Beschlusses als pdf-Datei; es fehlen die Gründe. Auf einen entsprechenden Hinweis ergeht eine Verfügung, mit der gebeten wird, den Beschluss zurückzuschicken; anschließend werde die richtige Fassung übermittelt. Die Antwort auf die Frage, ob das Gericht einen Ausdruck des fehlerhaften Beschlusses wünscht oder das pdf-file zurückhaben möchte, steht bislang aus.